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   BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87   

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BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87 (https://dejure.org/1988,857)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1988 - IV R 82/87 (https://dejure.org/1988,857)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1988 - IV R 82/87 (https://dejure.org/1988,857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 13a, § 6 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Landwirt - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anfangsbilanz - Übergangsbilanz - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - AfA - Wahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1977) § 13a, § 6 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 333
  • BB 1988, 1660
  • BStBl II 1988, 770
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Es kann nicht unterstellt werden, daß der Landwirt während der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen das Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG ausgeübt hat (Abkehr vom BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579).

    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) erkannte diese Sachbehandlung nicht an, weil mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) davon auszugehen sei, daß der Buchwert von geringwertigen Wirtschaftsgütern lediglich mit dem Erinnerungswert dargestellt werden könne.

    Es beruft sich zur Begründung vor allem auf die Entscheidung des Senats in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 sowie in Anlehnung an eine nicht veröffentlichte Entscheidung des FG München darauf, daß der pauschale Charakter der Gewinnermittlung nach § 13a EStG alle üblichen steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtige.

    Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern i. S. von § 6 Abs. 2 EStG hat der Senat für die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines nichtbuchführenden Landwirts nach § 14 Abs. 1 EStG 1953 die Auffassung vertreten, daß diese im Rahmen des anzustellenden fiktiven Bestandsvergleichs nicht bewertet werden dürften (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579).

    Die Auffassung des Senats in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579, der sich wohl auch der Bundesminister der Finanzen (BMF) angeschlossen hat (vgl. schon Abschn. 131 Abs. 1 letzter Satz der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1965, jetzt Abschn. 131 Abs. 1 Satz 8 EStR 1987; ebenso z.B. Biedermann, Eröffnungsbilanz in der Land- und Forstwirtschaft bei Übergang zur Buchführung, Sonderveröffentlichung des Betriebs-Beraters 1981, S. 29), ist nicht unwidersprochen geblieben.

    Nach erneuter Prüfung der Rechtslage hält der Senat an dem in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 bezüglich der Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter in der Übergangsbilanz eingenommenen Rechtsstandpunkt nicht mehr fest.

  • BFH, 12.12.1985 - IV R 225/83

    Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht für Sondernutzungen bzw. andere Betriebsvorgänge i. S. von § 13a Abs. 6 EStG a. F. (= § 13a Abs. 8 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980, BGBl 1, 732, BStBl I, 400) eingesetzt waren, sind die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte demnach unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG in der Weise im Schätzungswege zu ermitteln, daß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die üblichen AfA, d.h. entsprechend der nach den amtlichen Tabellen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, zu mindern sind, die in der Zeit der Durchschnittsgewinnermittlung angefallen wären (zu den Einzelheiten vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 IV R 225/83, BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch der Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt, über ein Betriebsvermögen verfügt, dem die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit ihrer Anschaffung oder Herstellung zuzurechnen sind (vgl. ansatzweise zuletzt BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; zur Übergangsbilanz BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392; siehe auch Leingärtner/Zaisch, a.a.O., Rdnrn. 1135 f.; Grolig, Deutsches Steuerrecht 1983, 33).

  • BFH, 17.09.1987 - IV R 49/86

    Nichtvermarktungsprämie bei bilanzierenden Landwirten passiv abzugrenzen und bei

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Dabei sind die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu Buche stehen würden, wenn der Gewinn von Anfang an durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt worden wäre (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch der Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt, über ein Betriebsvermögen verfügt, dem die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit ihrer Anschaffung oder Herstellung zuzurechnen sind (vgl. ansatzweise zuletzt BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; zur Übergangsbilanz BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392; siehe auch Leingärtner/Zaisch, a.a.O., Rdnrn. 1135 f.; Grolig, Deutsches Steuerrecht 1983, 33).

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 276/83

    Erhöhte Absetzungen - Zulässigkeit von erhöhten Absetzungen - Gewinn aus Land-

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Folglich sind insoweit die Vorschriften des EStG über den Gewinn grundsätzlich suspendiert (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Juni 1984 IV R 276/83, BFHE 141, 276, BStBl II 1984, 663).

    Diesem Ergebnis steht weder der Begünstigungs- noch der Vereinfachungszweck des § 13a EStG entgegen (vgl. zum Zweck des § 13a EStG i. d. F. vor dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980, a.a.O.: BFHE 141, 276, BStBl II 1984, 663).

  • BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80

    Wertungsfreiheit - Einkommensteuergesetz - Geringfügigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Solange der Gewinn nach Durchschnittsätzen gemäß § 13a EStG ermittelt wird, ist die Möglichkeit der "Sofortabschreibung" nach § 6 Abs. 2 EStG (zur rechtssystematischen Einordnung dieser Vorschrift vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312, m. w. N.) nicht gegeben und ohne rechtlichen Belang.

    Zwar dient § 13a EStG ebenso wie § 6 Abs. 2 EStG (BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312; Begründung zum EStG 1934, RStBl 1935, 33, 38; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 6 Anm. 105) der Erleichterung des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Buchführungspflicht.

  • BFH, 17.03.1982 - I R 144/78

    Zur Bewertungsfreiheit in einem Festwert ausgewiesener geringwertiger

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Hinzu kommt, daß das Wahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG nur für das (Wirtschafts-)Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts gilt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG 1977; BFH-Urteil vom 17. März 1982 I R 144/78, BFHE 135, 462, BStBl II 1982, 545; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6 EStG Anm. 1260), mithin zum Stichtag der Übergangsbilanz nicht mehr besteht.
  • BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG gilt zwar als Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (so schon zur Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft - VOL - z.B. Senatsurteil vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U, BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576), knüpft aber grundsätzlich nicht an die Technik der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich i. S. von § 4 Abs. 1 EStG, sondern mit bestimmten Maßgaben an den im maßgebenden Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausgewiesenen Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich der dazugehörenden Abschläge und Zuschläge nach § 41 des Bewertungsgesetzes (BewG) und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn an.
  • FG Düsseldorf, 03.11.1982 - VI 253/82
    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
    Es wird geltend gemacht, daß bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden könne und daß deshalb in der Übergangsbilanz für geringwertige Wirtschaftsgüter der anteilige Buchwert anzusetzen sei (Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, 3. Aufl., B 872; Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft - 1983 -, Rdnr. 1.144; vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. August 1985 VI 253/82, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1986, 190, und Kanzler in Finanz-Rundschau - FR - 1988, 175).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 49/05

    Pensionspferdehaltung erhöht landwirtschaftlichen Durchschnittssatzgewinn

    § 13a Abs. 4 EStG in der bis zur Änderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 geltenden Fassung (EStG a.F.) knüpfte an den im maßgebenden Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausgewiesenen Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich der Zu- und Abschläge nach § 41 BewG und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn an (Senatsurteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 37/13

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der

    Das gilt auch dann, wenn die Inanspruchnahme derartiger Wahlrechte üblich sein sollte (so ausdrücklich für den Übergang der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Bilanzierung BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Der Senat hat jedoch in anderem Zusammenhang ausgeführt, die Gewinnermittlung nach § 13a EStG knüpfe grundsätzlich nicht an die Technik des Betriebsvermögensvergleichs, sondern mit bestimmten Maßgaben an den Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 41 des Bewertungsgesetzes (BewG) und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn an (Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770).

    Diese rechtliche Beurteilung, an der festzuhalten ist, hat z. B. zur Folge, daß die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) nicht gegeben und ohne rechtlichen Belang ist (Urteil in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) und daß auch erhöhte Absetzungen nach § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) nicht zulässig sind (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1984 IV R 276/83, BFHE 141, 276, BStBl II 1984, 663).

  • BFH, 29.11.1988 - IV R 53/88

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

    Im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 17. März 1988 IV R 82/87 (BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770), in dem der Senat die streitige Rechtsfrage im Sinne der Kläger entschieden hatte, entsprach das FA dem Klagebegehren und änderte die angefochtenen Steuerbescheide entsprechend.

    Daran ändert nichts, daß das FA erst durch das Urteil in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, das nach ausdrücklicher Aussage eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung bedeutet, zur Änderung veranlaßt worden ist.

    Danach wäre im Streitfall das Klagebegehren - entsprechend der nunmehr als richtig erkannten Rechtslage - auch unabhängig vom Urteil in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 von Anfang an berechtigt gewesen.

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 17/92

    Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der

    Dabei kann nicht unterstellt werden, daß der Landwirt während der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß VOL, GDL oder § 13 a EStG Wahlrechte ausgeübt hat, die allein dem buchführenden Landwirt vorbehalten sind (BFH-Urteile vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Dabei handelte es sich jedoch um ein Wahlrecht (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 7 EStG Anm. 421), dessen Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung des Senats (BFH in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672) für den Zeitraum der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht unterstellt werden kann (gl. A. Felsmann, a. a. O., B 884; Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 6. Aufl., 1992, Rdnr. 132).

  • BFH, 08.08.1991 - IV R 56/90

    1. Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Gewinnermittlung durch

    Für Fälle des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß in der Übergangsbilanz die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, mit denen sie zu Buche stünden, wenn der Gewinn von Anfang an durch Bestandsvergleich ermittelt worden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770; vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    a) Der erkennende Senat hat in den Urteilen in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 ein solches Wahlrecht dem Steuerpflichtigen in den Fällen des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zugesprochen (vgl. Abschn. 125 Abs. 3 EStR 1990).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Diese Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 3 EStG "gilt" zwar als solche durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG; sie knüpft aber nicht an die Technik dieser Gewinnermittlung an, sondern bestimmt auf der Grundlage der maßgebenden Einheitswerte den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn (BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, 336, BStBl II 1988, 770).

    Mit dem errechneten Gewinn sind alle normalen Aufwendungen abgegolten (BFH-Urteil vom 7. Juni 1984 IV R 276/83, BFHE 141, 276, 278, BStBl II 1984, 663); die Vorschriften des EStG über den Gewinn sind "grundsätzlich suspendiert" (Urteil in BFHE 153, 333, 337, BStBl II 1988, 770).

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung

    Daß ein Land- und Forstwirt ein Wahlrecht entsprechend den Senatsurteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672, und vom 17. März 1988 IV R 82/87 (BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) ausüben darf, hat die Finanzverwaltung erstmals in dem neugefaßten Abschn. 125 Abs. 3 Satz 1 EStR 1990 anerkannt.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den

    a) Nach ständiger Rechtsprechung steht die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen rechtssystematisch einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG gleich (BFH-Urteil vom 24. Januar 1985 IV R 155/83, BStBl II 1985, 255; BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BStBl II 1988, 770: BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 99/88, BStBl II 1990, 292; BFH-Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 84/93, BStBl II 1994, 932; vgl. auch Felsmann, Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirte, C 93; Mitterpleiniger in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 13a Rz. 10, 12; Kleeberg in: Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 13a Rz. A 37).

    Es handelt sich um eine grobe Gewinnschätzung (Kanzler in: Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 26 Rz. 8), die nicht an die Technik der Gewinnermittlung anhand des Vermögensvergleichs, sondern an den gewöhnlichen nachhaltig erzielbaren Reinertrag anknüpft (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 IV R 225/83, BStBl II 1986, 392; BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BStBl II 1988, 770).

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89

    Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei

    Bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG kann als fiktiver Buchwert aber nur ein solcher Ansatz unterstellt werden, der im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines Wahlrechts nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung anzusetzen gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 108/92

    Rechtmäßigkeit der Bewertung von Vieh als geringwertiges Wirtschaftsgut;

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 65/96

    Vertrauensschutz bei Änderung des § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 101/90

    Bewertung des Viehbestands bei Einführung der Buchführung

  • BFH, 30.01.1989 - IV R 112/88

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache

  • FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94

    Versteuerung eines Aufgabegewinns aufgrund einer Betriebsaufgabe; Einkünfte aus

  • BFH, 27.11.1997 - IV R 33/97

    Weinbau bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • BFH, 16.06.1994 - IV R 84/93

    Der Land- und Forstwirt ist an die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach

  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09

    Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt auch für Billigkeitsmaßnahmen

  • BFH, 13.09.1990 - IV R 69/90

    1. Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse ist als Einnahme im Zuschlagbereich

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 99/88

    Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG vor

  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 5 K 171/04

    Bindung an das Wahlrecht über die Auflösung einer Rücklage nach § 6c i.V.m. § 6b

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 100/88

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer

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